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  • AutorenbildChristian Eckardt

Keine Ruhe im Streit um „Dock 10“ der Lürssen-Werft



Streit um Megaschwimmdock an der Unterweser geht in die nächste Runde

 

Der offen ausgetragene Streit der Anwohner in Bremen-Nord gegen den dauerhaften Verbleib des Schwimmdock 10 der Lürssen-Werft im niedersächsischen Berne, am dem Standort der ehemaligen Roland-Werft der Hegemann-Gruppe, geht weiter.

 

Zunächst sollte das 288 Meter lange, 30 Meter Breite und 50 Meter hohe Schwimmdock, das als eines der größten Europas gilt, nur für zwei paar Jahre am Lürssen-Standort auf der westlichen Weserseite in Berne für die Abarbeitung des Yachtauftrages „Opera“ verbleiben. Es war Wunsch des Eigners, dass die Yacht an der Unterweser vollendet wird. Die Yacht hat im September 2022 das Dock verlassen und wurde abgeliefert. Anschließend sollte das Dock wieder zurück nach Hamburg zur Werft Blohm + Voss geschleppt werden. Aktuell wird in dem Dock nicht gearbeitet, darin liegt die von Sanktionen gegen russische Oligarchen betroffene Yacht „Dilbar“.

 

Die Lürssen Werft möchte das Dock in Berne aber dauerhaft belassen, um dort einen anspruchsvollen Schiffbau durchführen zu können. Dafür sei eine geschützte Halle notwendig. Das schwimmende Dock ist in sich geschlossen und verfügt über Lüftungs- und Filteranlagen. Mit dem Dock würde der Standort gestärkt werden und Flexibilität erhalten, hieß es. Zwischenzeitlich hatte die Lürssen Werft beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg den dauerhaften Betrieb des Schwimmdocks in Berne beantragt, das dort auch so genehmigt wurde.

 

Nun haben vor allem die Anwohner der benachbarten Weserseite, auf Bremer Gebiet, Widerspruch gegen die Genehmigung des Docks durch das niedersächsische Gewerbeaufsichtsamt eingereicht. Zudem klagen sie nun auch gegen die Entscheidung und hoffen auf Unterstützung von Verbänden und Politik. Die nun ergriffenen Maßnahmen seien nötig, da das große Schwimmdock die Anwohner in Bremen-Blumenthal in gleich mehrfacher Hinsicht störe, so ihr Argument. Allein mit seinen riesigen Ausmaßen würde das Dock die Sicht vieler Anwohner behindern, heißt es. Zum anderen gehe es um Lärm, der rund um die Uhr aus dem Dock komme und den Schlaf der Nachbarn störe. Nicht zuletzt führen die Kläger, die sich mit rund 100 Personen zu einer Initiative zusammengeschlossen haben, das Thema Umweltschutz an.  So sei es den Klägern zufolge sehr unwahrscheinlich, dass ein so großes Schwimmdock nicht Flora und Fauna beeinträchtige. Vögel würden gegen die Außenhaut des Docks fliegen, zudem liege es in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten. Zwar wird auch das Thema Vogelschlag in der Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes und damit der Anfall von toten Vögeln thematisiert. Jedoch geht man dabei von einem nicht „signifikant höheren Risiko“ für die Tiere aus.

 

Die Anwohner haben nun den Beirat von Bremen-Blumenthaler mit ins Boot geholt und auch bei Umweltverbänden ihr Anliegen vorgetragen. Dort stellten die Anwohner nun die Frage, wieso die Genehmigung ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wurde.

 

Das Blumenthaler Kommunalparlament stimmte mittlerweile zu, den Bürgerantrag der Rönnebecker an die Bremer Senatskanzlei weiterzuleiten. Darin fragen sie unter anderem danach, warum Bremen eine solche Anlage in der entsprechenden Dimension zulasse und warum weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine öffentliche Beteiligung stattfinden würden. Weil der Beirat nicht berechtigt ist, rechtlich gegen den Liegeplatz des Docks 10 vorzugehen – dieses liegt in Niedersachsen und nicht in Bremen – haben die Lokalpolitiker eine Stellungnahme formuliert. Für Bürgerantrag und Stellungnahme wurde so auch einstimmig votiert.

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